Die Probezeit:2 Jahre.
Was in der Probezeit gilt, was A- und B-Verstöße bedeuten und wie du das Aufbauseminar vermeidest.
erklärt
Zwei Jahre auf Bewährung — was du wissen musst
Die Probezeit ist kein Grund zur Sorge, aber du solltest die Regeln kennen — denn in dieser Phase wiegen Fehler schwerer als später.
Dauer
Zwei Jahre ab dem Tag der Führerscheinerteilung, für alle Ersterwerber
0,0 Promille
Absolutes Alkoholverbot in der Probezeit und für alle unter 21
Verstöße
A-Verstöße schwer, B-Verstöße leichter — beides hat Folgen
Aufbauseminar
Das ASF nach einem A-Verstoß oder zwei B-Verstößen
Was ist die Probezeit?
Die Probezeit dauert zwei Jahre und beginnt mit dem Tag der Führerscheinerteilung. Sie gilt für alle Ersterwerber, auch für BF17-Fahrer, bei denen sie mit 17 startet.
In dieser Zeit sollst du deine Fahrpraxis festigen und dich als sicherer Verkehrsteilnehmer beweisen. Wer vorsichtig fährt, merkt von den Regeln im Alltag kaum etwas.


A-Verstöße und B-Verstöße
A-Verstöße sind schwerwiegend — etwa deutliche Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße, Alkohol am Steuer oder zu geringer Abstand. B-Verstöße sind weniger schwer, zum Beispiel abgefahrene Reifen oder das Fahren mit abgelaufener Hauptuntersuchung.
Schon ein einzelner A-Verstoß oder zwei B-Verstöße lösen Maßnahmen aus — deshalb lohnt sich Vorsicht in den ersten Jahren besonders.
Was bei einem Verstoß passiert
Verlängerung + ASF
Beim ersten A-Verstoß (oder zwei B-Verstößen) wird die Probezeit um zwei Jahre auf insgesamt vier verlängert und ein Aufbauseminar wird angeordnet.
Verwarnung
Weitere Verstöße führen zu einer schriftlichen Verwarnung mit der Empfehlung einer verkehrspsychologischen Beratung.
Entzug
Wer trotzdem weiter auffällt, riskiert den Entzug der Fahrerlaubnis. Vorsicht zahlt sich also aus.
Null Promille und Flensburg
In der Probezeit und generell für alle unter 21 Jahren gilt 0,0 Promille — absolutes Alkoholverbot.
- 0,0 Promille — ein Verstoß gilt als A-Verstoß mit allen Folgen
- Punkte in Flensburg werden im Fahreignungsregister erfasst
- Ab acht Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen
- Fahreignungsseminar bei ein bis fünf Punkten freiwillig zum Punkteabbau

Sicher durch die Probezeit — mit solider Ausbildung
Der beste Schutz vor Verstößen ist eine gründliche Ausbildung, in der du wirklich sicher fahren lernst. Wer souverän unterwegs ist, kommt entspannt durch die zwei Jahre. Bei uns lernst du von Anfang an fürs echte Fahren, nicht nur für die Prüfung.

Aufbauseminar (ASF) bei uns
Wurde nach einem Verstoß ein Aufbauseminar für Fahranfänger angeordnet, musst du es besuchen — ohne Teilnahme droht der Entzug der Fahrerlaubnis. Das ASF besteht aus mehreren Sitzungen und einer Fahrprobe. Wir bieten das Seminar direkt bei uns an und begleiten dich verständnisvoll durch.
Verwandte Fragen
Wie lange dauert die Probezeit?
Die Probezeit beträgt zwei Jahre und beginnt mit dem Tag der Führerscheinerteilung. Sie gilt für alle Ersterwerber — auch für BF17-Fahrer, bei denen sie mit 17 startet. Fährst du auffällig, kann sie sich verlängern.
Was sind A- und B-Verstöße in der Probezeit?
A-Verstöße sind schwerwiegend (z. B. hohe Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlicht, Alkohol). B-Verstöße sind weniger schwer (z. B. abgefahrene Reifen). Ein A-Verstoß oder zwei B-Verstöße lösen Maßnahmen aus.
Was passiert bei einem Verstoß in der Probezeit?
Beim ersten A-Verstoß (oder zwei B-Verstößen) wird die Probezeit um zwei Jahre auf insgesamt vier Jahre verlängert und du musst ein Aufbauseminar besuchen. Weitere Verstöße führen zu einer Verwarnung und schließlich zum Entzug der Fahrerlaubnis.
Was ist ein Aufbauseminar (ASF)?
Eine Nachschulung nach bestimmten Verstößen in der Probezeit, bestehend aus mehreren Sitzungen und einer Fahrprobe. Ohne Teilnahme droht der Entzug der Fahrerlaubnis.
Welche Alkoholgrenzen gelten für Fahranfänger?
In der Probezeit und generell für alle unter 21 Jahren gilt die 0,0-Promille-Grenze — absolutes Alkoholverbot am Steuer. Verstöße werden mit Bußgeld, Punkt, Aufbauseminar und Probezeitverlängerung geahndet.
Wie funktioniert das Punktesystem in Flensburg?
Verstöße werden mit ein bis drei Punkten erfasst. Ab acht Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Bei vier bis fünf Punkten gibt es eine Ermahnung, bei sechs bis sieben eine Verwarnung.
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