Mit 17schon losfahren.
Begleitetes Fahren ab 17 heißt: früh anfangen und ein Jahr lang wertvolle Fahrpraxis mit einer vertrauten Begleitperson sammeln, bevor du mit 18 allein durchstartest. Bei uns lernst du auf Wunsch im Automatik-Tesla — an 5 Standorten im Hochstift.
17
BF17 auf einen Blick
Antrag & Start
Antrag ab 16,5 Jahren, Ausbildung ca. 3 Monate vor dem 17. Geburtstag
Das darfst du
Klasse B mit eingetragener Begleitperson bis 18
Begleitperson
Min. 30 Jahre, seit 5 Jahren Klasse B, höchstens 1 Punkt
Bei uns
Auf Wunsch Automatik-Tesla, 5 Standorte
Klasse B — nur ein Jahr früher
Beim Begleiteten Fahren ab 17 (BF17) machst du die ganz normale Ausbildung der Klasse B. Den Antrag stellst du bereits ab 16,5 Jahren, und mit Theorie und Fahrstunden startest du am besten rund 3 Monate vor deinem 17. Geburtstag, damit die Prüfung pünktlich klappt.
Nach bestandener Prüfung fährst du bis zum 18. Geburtstag mit einer eingetragenen Begleitperson an deiner Seite. Auf Wunsch lernst du bei uns entspannt im Automatik-Tesla.


Voraussetzungen der Begleitperson
- Mindestens 30 Jahre alt
- Seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen im Besitz der Klasse B
- Höchstens 1 Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg
- Mehrere Personen möglich — zum Beispiel beide Eltern
So sammelst du ein Jahr lang sichere Praxis, was nachweislich das Unfallrisiko in den ersten eigenen Jahren senkt.
So läuft es ab
Antrag
Ab 16,5 Jahren Antrag stellen und Begleitpersonen eintragen lassen.
Ausbildung
Theorie und Fahrstunden wie bei Klasse B — auf Wunsch im Automatik-Tesla.
Prüfung
Theorie- und Praxisprüfung bestehen, dann die Prüfungsbescheinigung erhalten.
Begleitet fahren
Bis 18 mit Begleitperson fahren, mit 18 in den Kartenführerschein tauschen.
Ein Jahr Praxis, das sich auszahlt
Wer ein Jahr lang begleitet fährt, sammelt Routine in echten Situationen — bei Wind, Wetter, Dunkelheit und dichtem Verkehr. Diese Praxis senkt nachweislich das Unfallrisiko in den ersten eigenen Jahren. Bei uns startest du auf Wunsch entspannt im Automatik-Tesla.

Gut zu wissen
Ab wann kann ich BF17 beantragen?
Den Antrag für das Begleitete Fahren ab 17 kannst du bereits ab 16,5 Jahren stellen. Mit der theoretischen und praktischen Ausbildung solltest du etwa 3 Monate vor deinem 17. Geburtstag beginnen, damit du die Prüfung pünktlich zum Geburtstag ablegen kannst.
Welche Voraussetzungen muss die Begleitperson erfüllen?
Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen und darf höchstens 1 Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg haben. Jede Begleitperson wird namentlich in die Prüfungsbescheinigung eingetragen.
Kostet BF17 extra?
Die Ausbildung entspricht der normalen Klasse B — es kommen lediglich die Bearbeitungsgebühr für die Prüfungsbescheinigung und die Eintragung der Begleitpersonen hinzu. Die genauen Kosten hängen von deinen Fahrstunden ab; wir erstellen dir gern ein individuelles Angebot.
Darf ich mit BF17 ins Ausland fahren?
Das Begleitete Fahren ab 17 ist eine deutsche Regelung. Ob du damit auch in einem Nachbarland fahren darfst, hängt vom jeweiligen Land ab — einige akzeptieren es, andere nicht. Innerhalb Deutschlands fährst du mit eingetragener Begleitperson uneingeschränkt.
Was passiert mit 18?
Sobald du 18 wirst, tauschst du die Prüfungsbescheinigung bei der Führerscheinstelle gegen den regulären Kartenführerschein der Klasse B. Ab dann darfst du ohne Begleitperson fahren. Die Probezeit läuft bereits ab dem Bestehen der Prüfung.
Wie viele Begleitpersonen darf ich eintragen?
Du kannst mehrere Begleitpersonen eintragen lassen — zum Beispiel beide Elternteile und weitere Personen wie Verwandte. Jede muss die Voraussetzungen (mindestens 30 Jahre, seit 5 Jahren Klasse B, höchstens 1 Punkt) erfüllen und wird einzeln in die Bescheinigung aufgenommen.
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Mit 17 durchstarten?
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